Informationen rund um die Corona- Pandemie
Ältere Meldungen
Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
vor den Sommerferien möchten wir Ihnen einen kurzen Ausblick auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen im Schuljahr 2022/23 geben.
Zwar sind die Infektionszahlen zuletzt gestiegen. Kinder und Jugendliche haben jedoch in aller Regel nur milde Verläufe. Ein gleichbleibendes Infektionsgeschehen vorausgesetzt, sind verpflichtende Maßnahmen wie Masken oder Tests daher bis auf Weiteres nicht vorgesehen.
Somit gelten nach jetzigem Stand die derzeitigen Hygieneempfehlungen auch beim Schulstart im September. Einen Überblick über die aktuellen Hygieneempfehlungen sowie Hinweise zum Vorgehen bei einem bestätigten Infektionsfall entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt, für das wir um Beachtung bitten.
Dank sinkender Infektionszahlen können die Corona- Schutzmaßnahmen zurückgefahren werden bzw. wegfallen.
Elterninformation: Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien
Hygieneempfehlungen an den SchulenUnterrichtsbetrieb ab dem 02.05.2022
Dank sinkender Infektionszahlen können die Corona- Schutzmaßnahmen zurückgefahren werden bzw. wegfallen.
Dennoch ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung für die Mitmenschen sind daher auch in den kommenden Wochen sehr wichtig.
Daraus ergeben sich folgende zusammengefasste Änderungen an den Schulen ab dem 02.05.2022:
- An den Schulen werden keine Testungen mehr durchgeführt
- Die zentralen Hygieneempfehlungen für die kommenden Wochen wurden überarbeitet und sind auf dem beigefügten Informationsblatt zusammengefasst
- Infizierte Schülerinnen und Schüler befinden sich wie bisher in Isolation und dürfen nicht zur Schule kommen.
Detaillierte Informationen können den neuesten Elternbriefen entnommen werden:
Elterninformation: Wegfall der Selbsttests
Hygieneempfehlungen an den SchulenÄnderungen zum Unterrichtsbetrieb ab dem 03.04.2022
Zunächst bis zu den Osterferien gelten die nachfolgend dargestellten Änderungen bei den Schutzmaßnahmen an Schulen ab dem 03.04.2022:
- Die Maskenpflicht endet im gesamten Schulgebäude ab dem 3. April 2022;
- Grundsätzlich wird das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen weiterhin empfohlen;
- Das Tragen einer Maske wird ausdrücklich empfohlen, auf allen Begegnungsflächen oder nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse für die Dauer von fünf Unterrichtstagen, auch im Sitzplatz;
- Die regelmäßigen Testungen für Schülerinnen und Schüler werden in bisherigem Umfang fortgeführt, auch externe Testungen durch anerkannte Stellen, die beispielsweise durch Apotheken oder Ärzte durchgeführt und bescheinigt wurden, werden anerkannt;
- „3G“ für Lehrkräfte und sonstige an den Schulen tätige Personen sowie für Schulfremde bleibt bestehen;
- Den grundlegenden Hygieneregeln, beispielsweise Husten-und Niesetikette, infektionsschutzgerechtes Lüften, regelmäßiges Händewaschen, kommt weiterhin große Bedeutung zu.
Weitere Informationen können dem neuesten Elternbrief entnommen werden:
Elterninformation Änderung der Schutzmaßnahmen
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb
Ab 21.03.2022 kommt es in einigen Schularten zu Änderungen bezüglich der Maskenpflicht.
Am Beruflichen Schulzentrum I Coburg gibt es keine Änderungen!
Es gelten weiterhin die bekannten Regeln zur Maskenpflicht.
Ebenfalls werden die Testungen in der bekannten Weise fortgeführt.
Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft. Bislang beabsichtigt die Bundesregierung, dass die Maskenpflicht in den Schulen danach insgesamt wegfällt (außer im Fall von Hot-Spot-Regelungen). Über die weitere Entwicklung werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Ausführliche Informationen können dem neuesten Elternbrief entnommen werden:
Elterninformationsschreiben Maskenpflicht
Umgang mit Infektionsfällen an Schulen
Aufgrund des hohen Schutzniveaus durch Masken, regelmäßige Testungen und die Hygienevorgaben des Rahmenhygieneplans wurde das Vorgehen bei Infektionsfällen an Schulen weiter vereinfacht:
Aktuelle Quarantäneregeln an Schulen
Die Qurantäneregeln wurden kürzlich bundesweit wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus angepasst. Deswegen ergeben sich auch neue Vorgaben für die Schulen, welche im neuesten Elternbrief zu finden sind:
Schulbetrieb ab 10. Januar 2022
Die Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus macht Anpassungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen erforderlich, damit weiterhin Präsenzunterricht stattfinden kann.
Ab dem 10. Januar 2022 dürfen auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nur dann am Präsenzunterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen können. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Drittimpfung („Booster“) erhalten haben.
Um den Testnachweis zu erbringen, stehen den Schülerinnen und Schülern die bekannten Testmöglichkeiten zur Verfügung; in aller Regel nehmen sie an den in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Testungen teil. Alternativ kann ein negativer Testnachweis auch durch einen Test erbracht werden, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde (max. 24 Stunden alter POC-Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test).
Weitere Infos zu den Selbsttest www.km.bayern.de/selbsttests
Es gilt weiterhin die erweiterte Maskenpflicht an den Schulen:
Das bedeutet:
- Auf dem gesamten Schulgelände besteht in geschlossenen Räumen während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen Maskenpflicht.
- Diese Maskenpflicht besteht auch Sitz- und Arbeitsplatz im Unterricht, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Schülerinnen und Schüler gewahrt wird.
- Das Tragen einer medizinischen Maske (MNS sog. OP-Maske) ist für alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen Pflicht.
https://www.km.bayern.de/schueler/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Ausweitung der Maskenpflicht
Angesichts der derzeitigen Pandemielage hat der Ministerrat die erweiterte Maskenpflicht an den Schulen bis auf Weiteres verlängert; die ursprünglich vorgesehene Befristung auf die erste bzw. die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Allerheiligenferien entfällt.
Das bedeutet:
- Auf dem gesamten Schulgelände besteht in geschlossenen Räumen während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen Maskenpflicht.
- Diese Maskenpflicht besteht auch Sitz- und Arbeitsplatz im Unterricht, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Schülerinnen und Schüler gewahrt wird.
- Das Tragen einer medizinischen Maske (MNS sog. OP-Maske) ist für alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen Pflicht.
Weitere Informationen können dem aktuellen Verhaltens- und Hygienecodex entnommen werden.
Informationen zum Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22
Oberstes Ziel für dieses Schuljahr ist durchgehender Präsenzunterricht bei einem hohen Sicherheitsstandard.
Möglich machen sollen dies ein umfangreiches Sicherheitsnetz an unseren Schulen und neue Rahmenbedingungen für den Unterrichtsbetrieb:
- Präsenzunterricht findet unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt. Die bisherigen Grenzwerte, ab denen Wechsel- oder Distanzunterricht stattfinden musste, sind aufgehoben.
- Die Testungen an unseren Schulen werden ausgeweitet; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis möglich. An beruflichen Schulen bleibt es bei den bekannten Selbsttests, die wir für noch mehr Sicherheit nun dreimal pro Woche durchführen (www.km.bayern.de/selbsttests).
- Ab dem Schuljahr 2021/22 gelten neue Quarantänevorgaben. Gibt es einen positiven Corona-Fall in einer Klasse, gilt die Quarantäne in der Regel nur für die Schülerinnen und Schüler, die unmittelbaren Kontakt zu der erkrankten Person hatten – nicht mehr für die ganze Klasse.
- Jede Impfung kann helfen, Infektionen zu vermeiden! Die Ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Schutzimpfungen nun auch für 12- bis 17-Jährige. Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppen erhalten in aller Regel ein Impfangebot über die Schule bzw. das Impfzentrum. Daneben können Sie individuell einen Impftermin für Ihr Kind vereinbaren, etwa beim Impfzentrum oder bei Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt. Selbstverständlich ist eine Impfung freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht!
- Wir wissen, dass die letzten beiden Schuljahre nicht immer einfach waren – auch, was das Lernen angeht. Daher können die Lehrkräfte auch im neuen Schuljahr Schwerpunkte im Lehrplan setzen, um zusätzliche Zeit für Vertiefung und Wiederholung zu gewinnen. Das Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ bauen wir im neuen Schuljahr weiter aus. Für individuelle Beratung und Unterstützung stehen die Beratungslehrkräfte sowie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vor Ort sowie an den Staatlichen Schulberatungsstellen zur Verfügung.
https://www.km.bayern.de/schueler/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Start in das Schuljahr 2021/22
Oberstes Ziel für dieses Schuljahr ist durchgehender Präsenzunterricht bei einem hohen Sicherheitsstandard.
Möglich machen sollen dies ein umfangreiches Sicherheitsnetz an unseren Schulen und neue Rahmenbedingungen für den Unterrichtsbetrieb:
- Präsenzunterricht findet künftig unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt. Die bisherigen Grenzwerte, ab denen Wechsel- oder Distanzunterricht stattfinden musste, sind aufgehoben.
- Die Testungen an unseren Schulen werden ausgeweitet; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis möglich. An beruflichen Schulen bleibt es bei den bekannten Selbsttests, die wir für noch mehr Sicherheit nun dreimal pro Woche durchführen (www.km.bayern.de/selbsttests).
- Zunächst bis 1. Oktober gilt im Schulgebäude unabhängig von der Inzidenz Maskenpflicht – auch im Klassenzimmer. Damit senken wir das Risiko von Infektionen durch Reiserückkehrer. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 müssen dabei eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) tragen.
- Ab dem Schuljahr 2021/22 gelten neue Quarantänevorgaben. Gibt es einen positiven Corona-Fall in einer Klasse, gilt die Quarantäne in der Regel nur für die Schülerinnen und Schüler, die unmittelbaren Kontakt zu der erkrankten Person hatten – nicht mehr für die ganze Klasse.
- Jede Impfung kann helfen, Infektionen zu vermeiden! Die Ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Schutzimpfungen nun auch für 12- bis 17-Jährige. Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppen erhalten in aller Regel ein Impfangebot über die Schule bzw. das Impfzentrum. Daneben können Sie individuell einen Impftermin für Ihr Kind vereinbaren, etwa beim Impfzentrum oder bei Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt. Selbstverständlich ist eine Impfung freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht!
- Wir wissen, dass die letzten beiden Schuljahre nicht immer einfach waren – auch, was das Lernen angeht. Daher können die Lehrkräfte auch im neuen Schuljahr Schwerpunkte im Lehrplan setzen, um zusätzliche Zeit für Vertiefung und Wiederholung zu gewinnen. Das Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ bauen wir im neuen Schuljahr weiter aus. Für individuelle Beratung und Unterstützung stehen die Beratungslehrkräfte sowie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vor Ort sowie an den Staatlichen Schulberatungsstellen zur Verfügung.
https://www.km.bayern.de/schueler/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Infos zum Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22
Aus den Beschlüssen des bayerischen Ministerrats vom 31.08.2021 ergeben sich folgende wesentliche Auswirkungen für den Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22:
Oberstes Ziel für dieses Schuljahr ist durchgehender Präsenzunterricht bei einem hohen Sicherheitsstandard. In so gut wie allen gesellschaftlichen Bereichen entfällt die Sieben-Tage-Inzidenz als Kriterium für Einschränkungen; stattdessen wird eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems eingeführt. Die Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 entfallen daher ersatzlos. Somit bleibt es an den Schulen auch jenseits einer Inzidenz von 100 beim Präsenzunterricht ohne Mindestabstand. Einzelanordnungen des jeweiligen Gesundheitsamts sind allerdings weiterhin möglich.
Die Schutzmaßnahmen an den Schulen wurden in folgenden Punkten mit Blick auf den durchgehenden Präsenzunterricht nochmals gestärkt:
- Bis zum 1. Oktober 2021 gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. Dies soll den besonderen Risiken zum Schuljahresbeginn (z. B. durch Reiserückkehrer) Rechnung tragen.
- Die Testungen werden ausgeweitet:
- Wie bereits angekündigt wird in der Grundschulstufe sowie an Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“) durchgeführt. Bis die PCR-Pooltests anlaufen, wird drei Mal pro Woche mittels Selbsttest getestet.
- An den übrigen weiterführenden Schulen bleibt es bei den Selbsttests, die bis auf Weiteres drei Mal pro Woche durchgeführt werden.
Weitere Maßnahmen werden gerade durch das Kultusministerium erarbeitet und demnächst hier bekannt gegeben.
Wie der Berichterstattung in den Medien entnommen werden konnte, hat die STIKO ihre Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche geändert und empfiehlt nunmehr für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine COVID-19-Impfung.
Der bayerische Ministerrat hat sich in seiner Sitzung am 27.07.2021 dafür ausgesprochen hat, Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren in Bayern ab Mitte August 2021 ein Impfangebot in den Impfzentren zu machen.
Bereits heute können alle Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren kurzfristig einen Termin für eine COVID-19-Impfung in dem für sie zuständigen Impfzentrum vereinbaren. Für alle Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren gilt das Angebot natürlich ebenso.
Weitere Informationen zum Impfangebot und zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen finden Sie unter:
https://www.km.bayern.de/schueler/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Schuljahreende 2020/21 und Ausblick auf das neue Schuljahr
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Schuljahr 2020/21 geht demnächst zu Ende. Es hat Ihren Kindern, aber auch Ihnen in den Familien viel abverlangt. Umso mehr freut es mich, dass wenigstens in den letzten Wochen an den Schulen wieder etwas mehr Alltagsleben eingekehrt ist...
HIER können Sie den gesamten Elternbrief lesen.
Voller Präsenzunterricht ab 14.06.2021
Aktuell gelten für den Raum Coburg die Regelungen für eine Inzidenz unter 50.
Das heißt: Es findet bis auf Weiteres für alle Klassen voller Präsenzunterricht statt.
- Sollten sich im Laufe der Woche Änderungen ergeben, informieren wir zeitnah an dieser Stelle.
- Weitere Informationen finden Sie in den Regelungen zum Unterrichtsbetrieb ab 21.06.2021.
Am Präsenzunterricht kann nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis (z.B. durch Selbsttest in der Schule --> Merkblatt) vorlegen kann.
- Das negative Ergebnis der Selbsttests unter Aufsicht kann durch die Schule in einem "Corona-Selbsttest-Ausweis" bestätigt werden und auch im privaten Bereich genutzt werden.
- Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Ab sofort kann auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z.B. auf dem Pausenhof) verzichtet werden.
Laut Angaben des Kultusministeriums dürfen – unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region – nur Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben. Alternativ darf auch ein aktueller, negativer Covid-19-Test vorgezeigt werden (PCR- oder POC-Antigenschnelltest). Dieser muss durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt werden und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Solche Tests können etwa in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder Apotheken durchgeführt werden. Antigen-Schnelltests sind in Bayern derzeit einmal pro Woche kostenfrei möglich. Wichtig: Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Bitte beachten Sie folgende Regelung:
- Schicken Erziehungsberechtigte ihre Kinder ohne Testnachweis in die Schule bzw. kommen volljährige Schülerinnen und Schüler so in die Schule, ist angesichts der zwingenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler mit der Durchführung einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind.
- Sollten Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler dies nicht sein, haben sie der Testung ausdrücklich zu widersprechen.
- Ein Schulbesuch ist in diesem Fall nicht möglich.
Weitere Information finden Sie im Merkblatt zu den Selbsttests und auf den Seiten des Staatsministeriums unter
Unterricht nach den Pfingstferien (ab 07.06.2021)
Für Coburg gelten bis mindestens Mittwoch (09.06.2021) die Regelungen für eine Inzidenz zwischen 50 und 100.
Das heißt: Es findet vorerst für alle Klassen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
Sollten sich im Laufe der Woche Änderungen ergeben, informieren wir zeitnah an dieser Stelle.
Weitere Informationen finden Sie in den Regelungen zum Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien.
Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Übersicht der Klassen im Wechsel- bzw. Präsenzunterricht:
--> KW 23 (07.06. bis 11.06.2021) Stand: 05.06.2021, 14 Uhr
Laut Angaben des Kultusministeriums dürfen – unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region – nur Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben. Alternativ darf auch ein aktueller, negativer Covid-19-Test vorgezeigt werden (PCR- oder POC-Antigenschnelltest). Dieser muss durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt werden und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Solche Tests können etwa in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder Apotheken durchgeführt werden. Antigen-Schnelltests sind in Bayern derzeit einmal pro Woche kostenfrei möglich. Wichtig: Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Bitte beachten Sie folgende Regelung:
- Schicken Erziehungsberechtigte ihre Kinder ohne Testnachweis in die Schule bzw. kommen volljährige Schülerinnen und Schüler so in die Schule, ist angesichts der zwingenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler mit der Durchführung einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind.
- Sollten Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler dies nicht sein, haben sie der Testung ausdrücklich zu widersprechen.
- Ein Schulbesuch ist in diesem Fall nicht möglich.
Weitere Information finden Sie im Merkblatt zu den Selbsttests und auf den Seiten des Staatsministeriums unter
Unterricht ab der KW16
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Stadt und Landkreis Coburg liegt über 100. Es gilt auch weiterhin:
- In den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt,
- Für alle übrigen Klassen findet Distanzunterricht statt,
- verpflichtende Selbsttests
Übersicht der Klassen im Präsenzunterricht:
--> KW 20 (17.05. bis 21.05.2021) Stand: 16.05.2021, 12 Uhr
--> KW 19 (10.05. bis 14.05.2021) Stand: 08.05.2021, 10 Uhr
--> KW 18 (03.05. bis 07.05.2021) Stand: 01.05.2021, 10 Uhr
--> KW 17 (26.04. bis 30.04.2021) Stand: 23.04.2021, 15 Uhr
--> KW 16 (19.04. bis 23.04.2021) Stand: 17.04.2021, 14 Uhr
Laut Angaben des Kultusministeriums dürfen – unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region – nur Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben. Alternativ darf auch ein aktueller, negativer Covid-19-Test vorgezeigt werden (PCR- oder POC-Antigenschnelltest). Dieser muss durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt werden und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Solche Tests können etwa in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder Apotheken durchgeführt werden. Antigen-Schnelltests sind in Bayern derzeit einmal pro Woche kostenfrei möglich. Wichtig: Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Bitte beachtenfolgende Neuregelung:
- Schicken Erziehungsberechtigte ihre Kinder ohne Testnachweis in die Schule bzw. kommen volljährige Schülerinnen und Schüler so in die Schule, ist angesichts der zwingenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler mit der Durchführung einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind.
- Sollten Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler dies nicht sein, haben sie der Testung ausdrücklich zu widersprechen.
- Ein Schulbesuch ist in diesem Fall nicht möglich.
Weitere Information finden Sie im Merkblatt zu den Selbsttests und auf den Seiten des Staatsministeriums unter
Unterricht nach den Osterferien (KW15 12.04.-16.04.2021)
In Stadt und Landkreis Coburg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100.
Es gilt:
- In den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt,
- Für alle übrigen Klassen findet Distanzunterricht statt,
- verpflichtende Selbsttests
Laut Angaben des Kultusministeriums dürfen – unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region – ab Montag (12. April) nur Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben. Alternativ darf auch ein aktueller, negativer Covid-19-Test vorgezeigt werden (PCR- oder POC-Antigenschnelltest). Dieser muss durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt werden und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Solche Tests können etwa in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder Apotheken durchgeführt werden. Antigen-Schnelltests sind in Bayern derzeit einmal pro Woche kostenfrei möglich. Wichtig: Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Bitte beachten: Ein Selbsttest in der Schule kann nur durchgeführt werden, wenn die unterschriebene EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG vorliegt. (bei Minderjährigen ist auch die Unterschrift von Erziehungsberechtigten erforderlich!).
Übersicht der Klassen im Präsenzunterricht:
--> KW 15 (12.04. bis 16.04.2021) Stand: 12.04.2021, 12 Uhr
Weitere Information finden Sie im Merkblatt zu den Selbsttests und auf den Seiten des Staatsministeriums unterUnterrichtsbetrieb ab dem 15.03.2021
Noch vor den Osterferien kehren die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen wieder in die Schulen zurück.
Übersicht der Klassen im Präsenz- bzw. Wechselunterricht:
KW 12 (22.03. - 26.03.2021)
Dabei gilt:
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.
- In den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen findet auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt, wenn die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet.
Weitere Information finden Sie im neuesten Elternbrief und auf der Homepage des Staatsministeriums unter
FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
19.02.2021: Unterrichtsbetrieb ab dem 22.02.2021
Ab dem 22. Februar kehren alle Schülerinnen und Schüler in den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand zurück, die bis zum 31. Juli 2021 Abschlüsse erwerben, sofern der Inzidenzwert unter 100 bleibt.
Für alle anderen Klassen findet weiterhin Distanzunterricht statt.
Übersicht der Klassen im Präsenz- bzw. Wechselunterricht:
KW 9 (01.03. - 05.03.2021) Stand: 26.02.2021, 14 Uhr
Sollte nach dem 22. Februar der Inzidenzwert von 100 überschritten werden, kann ab dem auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag nur noch Distanzunterricht stattfinden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Schreiben des Staatsministeriums
Weitere Information finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums unter
FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
12.02.2021: Unterrichtsbetrieb ab dem 15.02.2021
Der Unterrichtsbetrieb in der kommenden Woche (15. bis 19. Februar) wird grundsätzlich in der bisherigen Form fortgesetzt (d. h. durchgehend Distanzunterricht mit Ausnahme der Abitur- bzw. Abschlussklassen, die sich seitdem 1. Februar im Wechselunterricht befinden).
Sobald die Beschlüsse des Ministerrats zum Unterrichtsbetrieb ab dem 22. Februar nun noch im Detail innerhalb der Staatsregierung abgestimmt und rechtlich geregelt sind, erhalten Sie genauere Informationen.
Zur vorläufigen Information verweisen wir auf die aktuellen Meldungen auf der Homepage des Staatsministeriums unter www.km.bayern.de/unterrichtsorganisation
28.01.2021: Verlängerung des Distanzunterrichts
An allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen findet - bis auf wenige Ausnahmen – bis einschließlich 12. Februar 2021 Distanzunterricht statt.
Ausnahme: Ab Montag, 1. Februar 2021, findet für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen bis zum 26. März 2021 Abschlussprüfungen bzw. Kammerprüfungen anstehen, Wechselunterricht (d. h. Unterricht mit geteilten Klassen bzw. Kursen im Wechsel von Präsenz-und Distanzunterricht) statt.
Nach Auskunft vom Kultusministerium gilt diese Ausnahme nicht für Schülerinnen und Schüler, die am Teil 1 der Abschlussprüfung teilnehmen.
Weitere Informationen auf den Seiten des Kultusministeriums
06.01.2021: Distanzunterricht ab 11. Januar in allen Klassenstufen
Nach Beschluss des Ministerrats vom 6. Januar werden alle Schülerinnen und Schüler an allen bayerischen Schulen in allen Jahrgangsstufen im Zeitraum vom 11. bis 29. Januar 2021 ausschließlich im Distanzunterricht lernen.
Weitere Informationen auf den Seiten des Kultusministeriums
Bitte beachten Sie die geänderten Fahrpläne des ÖPNV (Ferienfahrplan) in diesem Zeitraum.
08.12.2020: Distanzunterricht an den beruflichen Schulen
An den beruflichen Schulen gilt ab 09.12.2020 (unabhängig vom Inzidenzwert im jeweiligen Kreis) Distanzunterricht.04.12.2020: Einhaltung der Maskenpflicht auch auf den Parkplätzen!
Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht auf den Parkplätzen droht eine Ordnungsmaßnahme!
Weitere Informationen für Schülerinnen und Schüler27.11.2020: Freiwillige Testungen zur Wiederaufnahme des Schulbesuches für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Hildburghausen
Testung bei Besuch einer Schule außerhalb des Landkreises Hildburghausen
25.11.2020: Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Hildburghausen
Seit heute gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Hildburghausen, dass diese ab sofort bis zum 13.12.2020 in den Distanzunterricht geschickt werden müssen (Ausnahme: Prüfungen)
Ältere Elternbriefe
- 27.07.2022: Hygieneempfehlungen an den Schulen
- 27.04.2022: Elterninformation: Wegfall der Selbsttests
- 27.04.2022: Hygieneempfehlungen an den Schulen
- 03.04.2022: Elterninformation Änderung der Schutzmaßnahmen
- 17.03.2022: Elterninformation Maskenpflicht
- 01.02.2022: Umgang mit Infektionsfällen
- 20.01.2022: Quarantäneregeln an Schulen
- 05.01.2022: Unterrichtsbetrieb im Januar 2022
- 09.09.2021: Start in das Schuljahr 2021/22
- 26.07.2021: Schuljahresende und Ausblick auf das neue Schuljahr
- 07.06.2021: Unterrichtsbetrieb ab 21.06.2021
- 04.06.2021: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
- 18.05.2021: Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien
- 05.05.2021: Unterrichtsbetrieb ab 10.05.2021
- 05.05.2021: Übersicht zum Unterrichtsbetrieb ab 10.05.2021
- 21.04.2021: Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb ab 26.04.2021
- 09.04.2021: Merkblatt Selbsttests
- 26.03.2021: Unterricht nach den Osterferien
- 16.03.2021:Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
- 09.03.2021: Unterrichtsbetrieb ab dem 15. März 2021
- 07.01.2021: Unterrichtsbetrieb Januar 2021 und Entfall der Faschingsferien
- 14.12.2020: Kein Präsenzunterricht bis Weihnachten und Notbetreuung
- 29.11.2020: Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020
- 25.10.2020: Maskenpflicht an allen Schulklassen im Coburger Land
- 07.09.2020: Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/21
- 24.07.2020: Sommerferien und Schuljahr 2020/21
- 23.06.2020: Schulbetrieb ab September und „Brückenangebote 2020“
- 18.05.2020: Corona-Pandemie – schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen in Bayern
- 21.04.2020: Öffnung der Schulen und „Lernen zuhause“
- 18.03.2020: Umgang mit Corona