Informationen rund um die Corona- Pandemie

aktuelle Hygienemaßnahmen an Schulen in Bayern (Stand:16.11.2022)

 


Aufhebung der Isolationspflicht für positiv Getestete

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Bayerische Staatsregierung hat sich in Abstimmung mit mehreren anderen Bundesländern dazu entschieden, die bisherigen verpflichtenden Schutzmaßnahmen weiter zu reduzieren und die Isolationspflicht für Covid19-Infizierte ab Mittwoch, 16.11.2022 aufzuheben.

Nach Aufhebung der Isolationspflicht gilt weiterhin der Grundsatz:

Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob eine Covid-19-Infektion oder eine andere Erkrankung vorliegt.

Für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne Symptome) besteht keine Verpflichtung zum Schulbesuch; sie gelten nach entsprechender Mitteilung an die Schule als verhindert im Sinne des § 20 Abs. 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO);

Entscheiden sich positiv getestete Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder sonstige an den Schulen tätige Personen gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.

Hygieneempfehlungen an den Schulen

 


Hinweise zu Impfangeboten

Das folgende Schreiben informiert über bestehende COVID-19-Impfangebote. Mittlerweile gibt es neben der Impfempfehlung zur COVID-19-Impfung für Erwachsene auch Impfempfehlungen für Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen.,

Hinweise zu Ampfangeboten

 


Ältere Meldungen

Neueste Elternbriefe

Anleitungen Selbsttests

Externe Informationen

Spendenaktion Verein Hilfe für Nachbarn Coburg e.V.

Der Verein bietet Unterstützung für bedürftige Schülerinnen und Schüler, deren Familien durch die Corona-Pandemie stark betroffen sind.

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